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VWL (Öffentliche Finanzen) Sekretariat
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Über den Lehrstuhl

Öffentliche Finanzen

Der Teil der Volkswirtschaftslehre, der sich mit den ökonomisch relevanten Dimensionen von Staatstätigkeit beschäftigt, wird traditionell "Finanzwissenschaft" genannt. Der Begriff kann insofern irreleiten, als er den Bezug zur öffentlichen Wirtschaft nicht deutlich macht. Die Bezeichnung "Öffentliche Finanzen" ("Public Finance" oder "Public Economics") ist in dieser Beziehung aussagekräftiger und verdrängt zunehmend die ältere Bezeichnung Finanzwissenschaft.

Öffentliche Finanzen in der Lehre

Übergreifende Zielsetzung der Volkswirtschaftslehre (Öffentliche Finanzen) ist es, die Handlungsfelder abzustecken, auf denen der Staat aktiv wird bzw. auf denen er nach normativ-theoretischem Verständnis aktiv werden sollte. Um solche Ziele verfolgen zu können, bedarf es in der Lehre der Vermittlung

  • institutionellen Basiswissens etwa hinsichtlich der Finanzverfassung und der wichtigsten Steuern und öffentlichen Abgaben

  • ökonomischer Modellvorstellungen, die staatliches Handeln abzubilden sowie positiv- und normativ-theoretisch zu analysieren erlauben.

Die weithin akzeptierte Methodik besteht darin, Staatstätigkeit marktversagenstheoretisch zu fundieren. D.h., dass sich der Staat getreu dem Subsidiaritätsprinzip aus wirtschaftlichem Geschehen heraushalten sollte, wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass der Markt befriedigende Ergebnisse hervorbringt. Im Umkehrschluss stellt sich die Frage staatlicher Maßnahmen immer dann, wenn Marktergebnisse wegen grundsätzlicher Erwägungen nicht befriedigen können. Felder, auf denen sich die staatliche Einflussnahme aufdrängt, sind beispielsweise die Umweltproblematik oder die leitungsgebundene Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Elektrizität oder ähnlichem. Entsprechende Aufgaben und Fragen werden in Veranstaltungen "Umweltökonomie" oder "Theorie natürlicher Monopole" behandelt. Daneben wird Staatstätigkeit im engeren Sinne thematisiert, und zwar in Veranstaltungen, die der "internationalen Besteuerung" oder der "Staatsverschuldung" gewidmet sind.

Studierende des Faches Öffentliche Finanzen sollten nach erfolgreichem Studienabschluss befähigt sein, sich in den vielfältigen Gebieten staatlichen Handelns ein unabhängiges, wissenschaftlich fundiertes Urteil zu bilden, und zwar hinsichtlich der Angemessenheit und Wirkungen ergriffener oder zu ergreifender Maßnahmen.

Öffentliche Finanzen ist als Fach integraler Bestandteil einer volkswirtschaftlichen Ausbildung. Daneben gibt es starke inhaltliche Bezüge zu betriebswirtschaftlichen Fächern wie "(betriebswirtschaftliche) Steuerlehre" sowie "Investition und Finanzierung".